Die Risikolebensversicherung im Detail.
Für wen sich eine Risikolebensversicherung lohnt, welche Art der Risikolebensversicherung für Sie in Frage kommt und welche konkreten Leistungen sie beinhaltet, erfahren Sie in einer persönlichen Beratung.
Auch die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung ist ein gängiges Modell. Hier erklären wir Ihnen das Wichtigste der Risikolebensversicherung vorab:
- Todesfallschutz ab AntragsstellungSchon ab dem Eingang des Antrags gilt ein vorläufiger Versicherungsschutz (max. 100.000€)
- Leistung bei TodWährend der Versicherungsdauer wird eine Kapitalzahlung an Hinterbliebene ausgezahlt.
- VersicherungsbeitragDer Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter, der Laufzeit, Ihrem Beruf, Hobbys, Gesundheits- und Rauchstatus. Eine Gesundheitsprüfung ist zur Kalkulation fairer Preise erforderlich.
- AbsetzbarkeitBeiträge können steuerlich geltend gemacht werden, soweit Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft sind.
- EinkommenssteuerDie Kapitalzahlung einer Risikolebensversicherung unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
- ErbschaftssteuerAuf die Auszahlung fällt grundsätzlich Erbschaftssteuer an. Ob und in welcher Höhe diese zu entrichten ist, richtet sich nach Vertragsgestaltung, Höhe der Versicherungsleistung und Erbschaftssteuer-Freibetrag.
- Beiträge zur gesetzlichen KrankenversicherungSofern der/die Empfänger*in der Versicherungssumme freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, können hieraus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Eckdaten im Überblick.
Presse Risikolebensversicherung | |
Eintrittsalter | Versicherte Person von 15 bis 74 Jahre / Versicherungsnehmer ab 18 Jahre, keine Obergrenze |
Höchstalter | 80 Jahre |
Versicherungsdauer | min. 1 Jahr / max. 50 Jahre |
Versicherungshöhe | min. 10.000 € min. 2.000 € als Leistung bei Beitragsfreiheit max. 20 Mio. € |
Beitrag | Kein Mindest- oder Höchstbeitrag, Dynamikoption |
Kombinierbarkeit | Berufsunfähigkeitsvorsorge (Plus): Beitragsbefreiung und BU-Rente (Plus) oder BU-Beitragsbefreiung Kapital bei Unfalltod |