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Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen (gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung)

Die am Konsortium beteiligten Versicherungsunternehmen veröffentlichen die wesentlichen Grundlagen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberschussbeteiligung der Versicherten im Internet. Sie finden die betragsmäßigen Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen unter folgenden Links: