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Rothaarige Frau am Schreibtisch schaut lächelnd auf Ihr Handy.

Obligatorium – Die tarifvertragliche Altersvorsorge.

Spezielle Absicherung für Ihre Redakteurinnen und Redakteure.

Für Tageszeitungen, Zeitschriften und Online-Tageszeitungen gibt es eine Besonderheit: Altersversorgungs-Tarifverträge (ATV).  Sofern Sie einem dieser Tarifverträge unterliegen, bekommen Ihre Redakteurinnen und Redakteure zu besonders guten Konditionen eine betriebliche Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsschutz und Todesfallvorsorge für Hinterbliebene. Diese Vorsorge wird auch als Obligatorium bezeichnet.

Vorteile des Obligatoriums.

  • +
    Besonders günstiger Sondertarif, der auch nach dem Ausscheiden bestehen bleibt
  • +
    Spezielle Ausrichtung auf die Absicherung berufsbedingter Risiken und Gefahren von Redakteur*innen
  • +
    Herausragende Gewinnbeteiligung - erwirtschaftete Überschüsse werden voll an die Versicherten weitergegeben

Rahmenbedingungen des ATV Tageszeitungen.

Junger Mann mit Zeitung im Büro

Der Altersversorgungs-Tarifvertrag Tageszeitungen ist allgemeinverbindlich und damit für alle Zeitungsverlage und ihre Printredakteure verpflichtend. Die Rahmenbedingungen sind: 

  • 7,5 % vom Brutto-Monatsgehalt (Verlag 5 % und Redakteur*in 2,5 %)
  • Feste Beitragsbemessungsgrenze (4.700 EUR)
  • Volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht in der Einzahlungsphase
  • Bei Ablauf Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) – (Altverträge sind steuerfrei, ab Beginn 1.1.2005 Halbeinkünfteverfahren)
  • Höhe der Beiträge hängt vom monatlichen Gehalt ab, Versicherungsschutz ist daher dynamisch

Rahmenbedingungen des ATV Online-Tageszeitungen.

Zwei Kolleg*innen schauen gemeinsam auf ein Tablet.

Im Gegensatz zum seit Jahren geltenden allgemeinverbindlichen Altersversorgungs-Tarifvertrag für Printredakteur*innen und Redakteure an Tageszeitungen wurde im Zuge des Zusammenwachsens von Print und Online erstmals eine tarifvertragliche Altersversorgung für Online-Redakteure*innen basierend auf einer betrieblichen Entgeltumwandlung geschaffen. Der Altersversorgungs-Tarifvertrag für Onliner an Tageszeitungen entspricht im Wesentlichen dem ATV 2017 Zeitschriften. Es fehlt jedoch der Abschnitt II. Neu aufgenommen wurde dafür §2(1) 2.Satz. Die Probezeit beträgt drei Monate – wie auch im Printbereich der Tageszeitungen.

Wichtig:
Der ATV wurde nur zwischen BDZV und DJV geschlossen und gilt somit nicht für alle Online-Redaktionen. Wenn Sie nicht Mitglied des BDZV sind, aber Interesse an der Anwendung dieses ATV haben, kommen Sie bitte auf uns zu.

Rahmenbedingungen des ATV Zeitschriften.

Für Redakteurinnen und Redakteure in Zeitschriftenverlagen, die erstmals nach dem 31. März 2013 versicherungspflichtig geworden sind und zuvor nicht obligatorisch versichert waren, gelten die Steuer- und Sozialversicherungs-Regelungen gemäß §3 Abs.63 EStG: 

  • Beiträge bis zu 8 % der BBG (West) steuerfrei
  • Beiträge bis zu 4 % der BBG (West) sozialversicherungsfrei
  • im Rentenbezug nachgelagerte Besteuerung 

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Höchstbeiträge werden vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt.

Für diese obligatorischen Versicherungen gilt eine eigene tarifvertragliche Bemessungsgrenze (BBG) gemäß § 10 ATV. Sie beträgt 2024 monatlich 5.550,- EUR (2023: 5.425,- EUR). Der monatliche Höchstbeitrag beträgt 444,- EUR (2023: 434,-EUR).

Ein Team sortiert Blätter auf Boden und wählt Ideen aus.

Die Beitragszahlung erfolgt paritätisch vom Bruttomonatsgehalt: 

  • 4 % vom Verlag
  • 4 % von der/dem Redakteur*in

Durch die Gehaltsbezogenheit ist der Versicherungsschutz dynamisch. Zudem ändert sich die eigene Beitragsbemessungsgrenze dynamisch in Abhängigkeit von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Zeitschriftenredakteur*innen die bereits vor dem 31.03.2013 versicherungspflichtig waren, gilt Abschnitt II des ATV Zeitschriften-Rahmenbedingungen, der dem ATV Tageszeitungen entspricht.

Antragsformulare und weitere Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen und weiteren Informationen.  Die Anträge können dort direkt hochgeladen und eingereicht werden.

Vorteile der ATV im Überblick.

  • +
    Auf die Absicherung berufsbedingter Risiken und Gefahren von Redakteur*innen zugeschnittene betriebliche Altersvorsorge
  • +
    Verankert durch Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
  • +
    Kein eigenes Gewinnstreben – erwirtschaftete Überschüsse kommen vollständig den Versicherten zugute