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Kometenter und sympathischer Mann im Büro.

Service-Center.

Während der Vertragslaufzeit kann es immer zu Fragen oder Änderungswünschen zu bestehenden Verträgen kommen. In unserem Service-Center finden Sie verschiedene Formulare, mit denen Sie uns Ihre Änderungswünsche wie beispielsweise eine neue Adresse oder Bankverbindung schnell und einfach mitteilen können. Auch werden hier die häufigsten Fragen rund um das Thema Standmitteilung und zu Bestandsverträgen beantwortet. In kurzen Videos oder klassisch als FAQs.

Passende Inhalte auf Ihre Fragen.

Online-Services.

Antragsformulare zur tarifvertraglichen Altersvorsorge.

Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen und weiteren Informationen der tarifvertraglichen Altersvorsorge.  Die Anträge können dort direkt hochgeladen und eingereicht werden.

Gut zu wissen! Antworten auf Ihre Fragen zur Standmitteilung.

Anhand von Videos, Grafiken und einer Muster-Standmitteilung finden Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Standmitteilung.

FAQs.

Herzlich Willkommen in unserem FAQ-Bereich. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihren Bestandsverträgen.

Allgemeines.

  • Wir arbeiten kontinuierlich daran unsere Prozesse für Sie transparenter und verständlicher zu gestalten. So haben wir vor Kurzem unser Vorgehen beim Lastschrifteinzug Ihrer Zahlungen angepasst. Damit Abbuchungen für Sie in Zukunft besser nachzuvollziehen sind, werden diese künftig einzeln veranlasst. Die bisherige Bündelung bei Abbuchungen von der gleichen Bankverbindung entfällt.

    Im Verwendungszweck der Abbuchung können Sie Ihre betroffene Vertragsnummer einsehen. Dadurch wollen wir Ihnen die Zuordnung von Zahlungen zu Verträgen erleichtern und Sie bei der Übersicht über Ihre Vorsorge unterstützen.

  • Derzeit können wir Ihnen noch keinen Zugang zu einem Onlineportal anbieten. Unter dem Reiter Versicherte stellen wir Ihnen jedoch alle Formulare und Änderungsmeldungen zum Download bereit.

Änderung persönlicher Daten.

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Bankänderung für laufende Rentenzahlungen – auch zu Ihrem eigenen Schutz – nicht ohne Ihre Unterschrift akzeptieren können. Senden Sie uns daher die geänderten Daten schriftlich und von Ihnen unterschrieben zu.

    Falls die Zahlungen nicht auf Ihr eigenes Konto erfolgen sollen, ist zusätzlich die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erforderlich. Die Auszahlung von Rentenleistungen an Dritte müssen wir dem Finanzamt anzeigen.

  • Bitte geben Sie hier Ihre neue Bankverbindung ein.

  • Gern können Sie hier das SEPA-Lastschriftmandat herunterladen.

  • Wir benötigen Ihre Versicherungsnummer und eine Kopie Ihres Personalausweises oder der Eheurkunde. Diese können Sie uns gerne per E-Mail an kontakt@presse-versorgung.de  unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer senden.

    Hinweis:
    Falls Sie aufgrund veränderter Lebensumstände eine Bezugsrechtsänderung vornehmen möchten, klicken sie hier 

    Kennen Sie das Presse-Familienkonzept?
    Auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr können -unabhängig vom ausgeübten Beruf- über die Presse-Versorgung einen eigenen Vertrag abschließen. Ein einmal bestehender Vertrag kann später fortgeführt oder ergänzt werden. Auch ein Neuabschluss ist möglich. Unter 0711/ 1292 29240 helfen wir Ihnen gerne weiter.

  • Bitte geben Sie hier Ihre geänderten Daten ein.

  • Bitte informieren Sie uns über das Austrittsdatum. Wir fordern direkt eine Austrittsmeldung von Ihrem Arbeitgeber an. Wenn uns alle Informationen des Arbeitgebers vorliegen, kommen wir bezüglich der Fortführung Ihrer Versicherung auf Sie zu.

    Gerne prüfen wir die Weiterführung bei einem neuen Arbeitgeber. Alternativ können Sie die Versicherung privat als Versicherungsnehmer fortführen mit unveränderter oder verringerter Beitragshöhe oder auch beitragsfrei.

Auskünfte.

  • Selbstverständlich! Bitte kontaktieren Sie uns.

    Ist Ihre Versicherung abgetreten/verpfändet, befindet sich die Versicherungsbescheinigung eventuell beim Abtretungs-/Pfandgläubiger (Zessionar). 
    Bei einer Firmendirektversicherung wird die Police möglicherweise bei Ihrem Arbeitgeber aufbewahrt.

  • Eine Beitragsbescheinigung muss dem Finanzamt nur noch auf Anforderung vorgelegt werden, es genügt die Eintragung in der Steuererklärung. Selbstverständlich senden wir Ihnen auf Anforderung gern eine Bescheinigung zu. Bitte rufen Sie einfach kurz an unter 0711/ 1292 64999 oder senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@presse-versorgung.de mit Angabe der Versicherungsnummer/n. 

    Haben Sie zertifizierte Verträge, wie eine Riester-Rente oder eine Basis Vorsorge? Dann erhalten Sie automatisch zu Beginn des Folgejahres die erforderliche Bescheinigung.

    Handelt es sich bei Ihrer Versicherung um eine betriebliche Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG? Hier werden die Beiträge bereits steuerfrei von Ihrem Arbeitgeber abgeführt und können nicht zusätzlich bei der Steuer abgesetzt werden.

  • Den aktuellen Wert Ihrer Versicherung können Sie hier anfordern.

Leistung.

  • Private Kapital-Lebensversicherungen fallen in den Zugewinnausgleich. Die Zeitwerte senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu. Bitte nennen Sie uns den Beginn und das Ende der Ehezeit.

    Rentenversicherungen unterliegen grundsätzlich dem Versorgungsausgleich. Dies gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Kapital-Lebensversicherung (Firmen-Direktversicherung). Nach dem Familienverfahrensgesetz sind die Ausgleichswerte beim Versorgungsausgleich dem Gericht mitzuteilen. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, können wir nur auf der Grundlage einer gerichtlichen Anfrage Ausgleichswerte und Teilungsvorschläge erstellen.

    Hinweis:
    Falls Sie aufgrund veränderter Lebensumstände eine Bezugsrechtsänderung vornehmen möchten, klicken Sie hier.

  • Wir möchten Sie in dieser Zeit bestmöglich unterstützen. Bitte rufen Sie uns an unter 0711/1292 64999. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

  • Sie werden rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Versicherung von uns angeschrieben, damit Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen können und die Auszahlung pünktlich erfolgen kann.  Die endgültigen Werte stehen, wegen der stichtagsbezogenen Bewertungsreserven, erst circa 6 Wochen vor Ablauf fest. Gern können Sie sich auch jetzt schon mit uns in Verbindung setzen.

    Wenn Sie eine lebenslange Rente einer einmaligen Kapitalzahlung vorziehen, können Sie die Ablaufleistung wieder bei uns anlegen. Bitte füllen Sie hierfür unser Formular Wiederanlage aus oder wenden Sie sich direkt an Ihren Berater vor Ort.

  • Bei Elternzeit und Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei unbezahltem Urlaub wird die Versicherung beitragsfrei fortgeführt. Der Versicherungsschutz sinkt auf die beitragsfreien Leistungen. Alternativ können Sie privat die Beitragszahlung - in voller Höhe oder reduziert - übernehmen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese privat entrichteten Beiträge, solange Ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, später der Krankenversicherungspflicht der Rentner unterliegt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

  • Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragszahlung und Sie erhalten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bleibt in voller Höhe erhalten.

    Bitte rufen Sie uns an, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Zusammen mit Ihnen besprechen wir das weitere Vorgehen.

  • Gemäß dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) werden seit dem 1.1.2004 nicht nur laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sondern auch sämtliche Kapitalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Bei Kapitalleistungen erfolgt der Beitragseinbehalt direkt durch die Krankenkasse über einen Zeitraum von 10 Jahren. 

    Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, die auf privat gezahlten Beiträgen beruhen, sind nicht beitragspflichtig in der Kranken- bzw. Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR), wenn mit der privaten Beitragszahlung auch die Versicherungsnehmer-Stellung vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übergegangen ist.  Diesen Sachverhalt prüfen wir vor einer Meldung an Ihre Krankenkasse.

    Das GMG bezieht sich auf Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte sind davon nicht betroffen.

    Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

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Neukunden.

Bei Interesse an einem Neuvertrag sind wir gerne für Sie da.

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Bestandskunden.

Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag helfen wir gerne weiter.