Sind Sie journalistisch als freier Mitarbeiter*in überwiegend für folgende Rundfunk-und Fernsehanstalten (DLR, NDR, SR und ZDF) tätig? Dann können Sie sich über die Presse-Versorgung versichern und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss durch die Anstalten.
Die Premium-Vorsorge bietet Ihnen ein umfangreiches Paket zur Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge und ist die beste Altersvorsorge für Selbstständige.
Vorteile der Premium-Vorsorge.
- Beitragszuschuss der Anstalten
- Attraktive Sonderkonditionen
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit inklusive (Rentenretter)
Premium-Vorsorge einfach erklärt.
Beitragszuschuss.
Die Anstalten zahlen einen Beitragszuschuss zur Altersvorsorge. Der Beitragszuschuss setzt voraus, dass Sie einen Eigenanteil in gleicher Höhe leisten. Durch die Beiträge wird eine lebenslange Altersrente (mit Kapitalwahlrecht und Hinterbliebenenabsicherung) aufgebaut. Grundsätzlich ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung automatisch dabei. Ergänzend ist eine Berufsunfähigkeitsrente möglich. Entfällt die Beitragsbeteiligung kann die Premium-Vorsoge mit eigenen Beiträgen zu den unverändert günstigen Konditionen fortgesetzt werden.
Der Beitragszuschuss ist abhängig von den erzielten Honoraren. Werden Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung oder an die Künstlersozialkasse abgeführt, beträgt der Zuschuss 4 % der gezahlten Honorare, anderenfalls 7 %.
Voraussetzungen.
Voraussetzung der Beitragsbezuschussung ist, dass die Mitarbeitenden ihre Beiträge für Sendungen überwiegend selbstständig erbringen und diese tagesaktuell sind. Diese Möglichkeit besteht, sofern Ihre überwiegende Tätigkeit bei den folgenden Rundfunk- und Fernsehanstalten (DLR, NDR, SR und ZDF) ist.
Anmeldeverfahren.
Für den Zuschuss zur Presse-Versorgung ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Der Antrag wird über die Presse-Versorgung an die Anstalt weitergeleitet. Die Anstalt bewertet die Tätigkeit anhand eines Fragebogens. Wir erhalten den Antrag auf Beitragsbeteiligung mit dem Fragebogen zur Weiterleitung an die Pensionskasse zurück. Über die Genehmigung entscheidet der Aufnahmeausschuss der Pensionskasse Rundfunk.
Mehr Informationen zur Premium-Vorsorge.
Premium-Vorsorge für freie Mitarbeitende im Überblick.
Die Premium-Vorsorge mit attraktiven Sonderkonditionen bietet eine Kombination aus:
- Altersvorsorge
- Hinterbliebenenvorsorge
- Berufsunfähigkeitsvorsorge
Fragen und Antworten zur Premium-Vorsorge.
Wenn es um die persönliche Vorsorge geht, ergeben sich viele Fragen zu Versicherungen und Leistungen. Hier finden sie Antworten auf die, am häufigsten gestellten Fragen zur Premium-Vorsorge.
Sie arbeiten seit mindestens einem Jahr überwiegend selbständig und tagesaktuell für die folgenden
Rundfunk- und Fernsehanstalten (DLR, NDR, SR und ZDF).
Für die Beantragung des Beitragszuschusses sind bestimmte Verfahrensweisen zu beachten. Für die ersten Schritte stehen Ihnen die Spezialisten der Presse-Versorgung gern telefonisch zur Verfügung – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 oder Sie kontaktieren uns einfach.
Ihr Beitragsanteil wird von der Anstalt vom Honorar einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss der Anstalt an die Presse-Versorgung abgeführt. Der Beitragszuschuss ist abhängig von den erzielten Honoraren. Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an die Künstlersozialkasse abgeführt, beträgt der Zuschuss 4 % der gezahlten Honorare (andernfalls 7 %). Die Höhe der Anstalts- und Eigenanteile ist dann aus den Honorarabrechnungen ersichtlich.
Mit Beginn der Senderbeteiligung erhalten Sie von uns neben der Versicherungsnummer eine 5-stellige Ident-Nr. XXXXX. Mit dieser Ident-Nummer wird die Anstalt von uns aufgefordert mit der Beitragsbeteiligung und mit dem honorarabhängigen Einbehalt Ihrer Beitragsanteile zu beginnen. Liegt Ihnen diese nicht vor, stehen Ihnen die Spezialisten der Presse-Versorgung gern telefonisch zur Verfügung – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 oder Sie kontaktieren uns einfach.
Jeweils im Frühjahr erhalten Sie von uns eine Beitragsabrechnung für das zurückliegende Kalenderjahr, aus der die Höhe der gezahlten Beiträge hervorgeht. Der Abrechnung können Sie entnehmen, ob der vereinbarte Beitrag durch die Zahlungen der Anstalten erreicht, über- oder unterschritten wurde. Bei einer Überschreitung des festgelegten Beitrages erhöhen sich die Versicherungsleistungen. Für den Fall, dass der vorläufig vereinbarte Beitrag nicht erreicht wird, haben Sie die Möglichkeit, den entstandenen Fehlbetrag aus eigenen Mitteln nachzuzahlen.
Mit der Beitragsabrechnung im Frühjahr können Sie von uns eine Beitragsbescheinigung anfordern.
Dann rufen Sie einfach unsere Spezialisten unter – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 an oder Sie kontaktieren uns einfach - wir fordern die weiteren Anstalten zur Beitragsbeteiligung auf.
Von meiner Anstalt erhalte ich einen Beitragszuschuss zu meiner Presse-Versorgung. Jetzt bin ich auch für eine Produktionsfirma tätig.
Für die Beantragung des Beitragszuschusses der Produktionsfirma sind bestimmte Verfahrensweisen zu beachten. Für die ersten Schritte stehen Ihnen die Spezialisten der Presse-Versorgung gern telefonisch zur Verfügung – 0711 / 1292-41051, 41054 bzw. 41058 oder Sie kontaktieren uns einfach.