Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende
Ob Verlag, Start-up oder Agentur: Bist du Auszubildende*r in der Medienbranche und dein Arbeitgeber gehört einem der versicherbaren Wirtschaftsbereiche an, können wir dir eine passende betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Presse-Versorgung anbieten. Eine betriebliche Altersvorsorge als Zusatzversorgung in der Ausbildung ist auch schon als Berufseinsteiger*in wichtig und sinnvoll.
Du bist Student*in in der Medienbranche? Dann wird eine betriebliche Altersvorsorge vor allem nach deinem Abschluss interessant. Planst du in der Medienbranche zu arbeiten, kannst du dich schon vorab über unsere Vorsorgeprodukte informieren und dich zum Start deiner Berufskarriere über die Presse-Versorgung versichern lassen. Die private Vorsorge bzw. Berufsunfähigkeitsvorsorge ist als Student*in in der Medienbranche direkt über uns möglich.
Welche Vorteile die verschiedenen Produkte mit sich bringen und welches Produkt sich für dich lohnt, erfährst du im Folgenden. Zu allen weiteren Fragen, beraten wir dich gern persönlich.
Branchenlösung Medien
Die betriebliche Altersvorsorge für Medienschaffende.
Als Auszubildende*r hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Diese ergänzt deine spätere gesetzliche Rente und erweitert deine finanziellen Freiheiten im Alter. Auch wenn es jetzt noch weit weg erscheint, über Rente zu sprechen, lohnt sich gerade ein Abschluss in jungen Jahren. Entscheidest du dich für diese Art der Altersvorsorge, beteiligt sich dein Arbeitgeber finanziell – zu deinem Vorteil.
Mit deinem Arbeitgeber vereinbarst du, einen Teil deiner Entgeltzahlung, Sonderzahlung oder deine vermögenswirksame Leistung in die Direktversicherung – unsere Branchenlösung Medien – umzuwandeln. Damit baust du dir nach und nach deine betriebliche Altersvorsorge auf.
Einzige Voraussetzung für den Abschluss unserer Branchenlösung Medien ist, dass dein Arbeitgeber zu den versicherbaren Wirtschaftsbereichen gehört und diese Lösung mit uns zusammen umsetzt. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Flyer.
Deine Vorteile auf einen Blick
- Maßgeschneiderte Lösungen für die Medienbranche
- Günstige Sonderkonditionen und einfaches Aufnahmeverfahren
- Optionaler Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz mit vereinfachter Risikoprüfung
Einzel-Direktversicherung (FID).
Die betriebliche Altersvorsorge für Medienschaffende.
Mit einer Einzel-Direktversicherung kannst du als Auszubildende*r im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge von der staatlichen Förderung profitieren und einen bestimmten Betrag aus deinem Bruttoeinkommen ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben direkt in die Altersvorsorge fließen lassen. Gleichzeitig kannst du vom verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss profitieren. Versichert wird eine lebenslange Rente, die frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres zur Auszahlung kommt. Einzige Voraussetzung für den Abschluss unserer Einzel-Direktversicherungen ist, dass dein Beruf in der Positivliste vermerkt ist und dein Arbeitgeber zustimmt.
Fragen und Antworten zur Betrieblichen Altersvorsorge.
Wenn es um die persönliche Vorsorge geht, ergeben sich viele Fragen zu Versicherungen und Leistungen. Hier finden du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Betrieblichen Altersvorsorge.
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer.Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt: Teile des Lohns/Gehalts (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) können für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch bis zu 8% umgewandelt werden.
Grundsätzlich Ja. Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine vertraglich vereinbarte Geldleistung des Arbeitgebers. Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des Lohns/Gehalts und damit grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Werden die vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge eingebracht, fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Werden vermögenswirksame Leistungen aufgrund einer tarifvertraglichen Vorgabe gezahlt, müssen die Regelungen des Tarifvertrags beachtet werden.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Privatversicherte sind hier beitragsfrei.
Wenn Sie sich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für eine Entgeltumwandlung entscheiden, wird der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Teil Ihres Gehaltes für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt. Sie bauen so im Laufe Ihres Erwerbslebens Vorsorgeansprüche auf, die Ihnen zu Rentenbeginn als Kapital oder als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem zufließen. Über dies gibt der Arbeitgeber in vielen Fällen noch einen Arbeitgeberzuschuss dazu.